Steuererklärung machen lassen in Wustermark – Lohnsteuerhilfeverein Wustermark

Steuererklärung machen lassen in Wustermark – Lohnsteuerhilfeverein Wustermark – 1.072,00 Euro, so viel Geld erstattet das Finanzamt im Durschnitt den Steuerzahlern. Sie haben das letzte Mal eine geringere Erstattung erhalten? Dann sprechen Sie doch die Steuerexperten vom Lohnsteuerhilfeverein in Wustermark an. Sie haben gar keine Steuererklärung abgegeben? Dann haben Sie mit größter Wahrscheinlichkeit Geld verschenkt. Denn die weit überwiegende Mehrheit der Steuerzahler erhält Geld vom Finanzamt zurück.

Steuererklärung machen lassen in Wustermark – Lohnsteuerhilfeverein Wustermark SteuererstattungSteuererklärung machen lassen in Wustermark – Lohnsteuerhilfeverein Wustermark

Woher wir wissen, wie hoch die Steuererstattung ist? Diese Zahlen hat das Statistische Bundesamt in Wiesbaden vorgelegt. Zum Thema Steuererstattung und  Steuererklärung machen lassen in Wustermark schreiben die Statistiker

„2018 gab es in Deutsch­land rund 26,3 Millionen unbeschränkt Steuer­pflichtige, die aus­schließlich Ein­nahmen aus nicht­selbständiger Arbeit und eventuell Kapital­einkünfte erzielten.

14,3 Millionen dieser Steuerpflichtigen ließen sich zur Einkommensteuer veranlagen. Davon erhielten 12,6 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung. Diese lag im Durch­schnitt bei 1 072 Euro. Besonders häufig waren Rück­erstattungen zwischen 100 und 1 000 Euro (57 %). Bei 8 % der Betroffenen fiel die Rück­zahlung geringer als 100 Euro aus. Beträge über 5 000 Euro erstatteten die Finanz­ämter in 2 % der Fälle.“

Die Zahlen stammen aus dem Jahr 2014. Aktuelleres Material konnte die Behörde noch nicht vorlegen.

Es lohnt sich also, eine Steuererklärung einzureichen. Mit der Erstattung kann man die Urlaubskasse aufbessern, den Garten wieder auf Vordermann bringen oder den Nachwuchs bei seinen Ausbildungsplänen bezuschussen. Viele Gründe dafür, dass Sie die Steuererklärung machen lassen in Wustermark beim Lohnsteuerhilfeverein Wustermark.

 

Inwieweit profitiert man noch bei Steuererklärung machen lassen in Wustermark im Lohnsteuerhilfeverein Wustermark

Für viele Steuerzahler ist die alljährliche Einkommensteuererklärung offensichtlich eine Last, die sie lieber vermeiden oder umgehen, sofern das überhaupt möglich ist. Die Wiesbadener Statistik belegt das: Im Jahr 2014 gab es zwar insgesamt 24,1 Millionen Steuer­pflichtige, die ihr Geld in der Hauptsache durch nicht­selbständige Arbeit verdienten. Aber nur 13,3 Millionen, gut die Hälfte, reichten eine Steuererklärung bei ihrem Finanzamt ein.

Das heißt: Viele Steuerzahler schenken dem Staat Geld. Warum? Das deutsche Steuerrecht ist komplex. Ständig kommen noch Änderungen hinzu, durch den Gesetzgeber oder durch die Finanzgerichte. Die meisten glauben außerdem, eine Steuererklärung ausfüllen bedeutet viel Arbeit.

Wer die Steuern in Eigenregie macht, der hat tatsächlich einigen Aufwand. Wenn Sie jedoch die Steuererklärung machen lassen in Wustermark von den Experten im Lohnsteuerhilfeverein Wustermark dann sparen Sie viel Zeit. Denn die Steuerfachleute im Lohnsteuerhilfeverein erledigen die ganze Arbeit für Sie. Der einzige Aufwand für Sie: Ein kurzes, vertrauliches Beratungsgespräch. Fertig. Außerdem müssen Sie nicht stapelweise Belege heraussuchen. Die Beratungsstellenleiterin beim Lohnsteuerhilfeverein Wustermark sagt Ihnen, was tatsächlich benötigt wird. Fertig.

Bild vom Lohnsteuerhilfeverein Wustermark.

Was heißt „günstig“ bei Steuererklärung machen lassen in Wustermark

Der Lohnsteuerhilfeverein Wustermark bietet den Steuerservice seinen Mitgliedern ab 35 Euro pro Jahr an. Letztlich hängt der Beitrag von den gesamten Einkünften des jeweiligen Steuerjahres ab. Wer mehr verdient, zahl auch etwas mehr. Die Beitragsklassen des Lohnsteuerhilfevereins sind folglich nach sozialen Kriterien gestaffelt. Die aktuelle Beitragsordnung des Lohnsteuerhilfevereins → finden Sie hier.

Dazu kommt noch für neue Mitglieder eine Aufnahmegebühr von 15 Euro.

 

Warum sollte ich beim Lohnsteuerhilfeverein Wustermark die Steuererklärung machen lassen in Wustermark

Es gibt Steuersoftware, online wie auch für den PC. Aber woher soll so eine Steuersoftware wissen, ob Sie Familie planen? Dies ist nur ein Beispiel. Beim Lohnsteuerhilfeverein Wustermark müssen nicht Sie wissen, worauf es ankommt bei der Steuererklärung. Die Beratungsstellenleiterin weiß es. Und im vertraulichen Beratungsgespräch wird sie alle steuerlich relevanten Punkte aufzeigen. Wenn Sie die Steuererklärung machen lassen in Wustermark sind Sie außerdem mit einer Expertin konfrontiert, die sich im Steuerrecht auskennt und auf dem letzten Stand ist.

Die Angebote der Steuerverwaltung, wie etwa Elster, sind ein richtiger Schritt auf die Steuerzahler zu. Letztendlich, wenn es ums Geld geht, sind Sie aber auch hier auf sich selbst gestellt. Stimmen die Daten, die der Fiskus vorgibt? Ist der Steuerbescheid des Finanzamtes fehlerfrei? Wer sich hier nicht auskennt, der verschenkt schnell viel Geld.

 

Ich bin Rentner, sollte ich beim Lohnsteuerhilfeverein Wustermark die Steuererklärung machen lassen in Wustermark

Insbesondere unter Rentnern ist die Verunsicherung groß. Muss man jetzt Steuern zahlen, oder doch zumindest wieder eine Steuererklärung einreichen? Viele stellen sich Fragen wie diese. Die Verunsicherung rührt daher, dass es regelmäßige Rentenerhöhungen gibt. Dies werden jedes Mal in voller Höhe zum steuerpflichtigen Rentenanteil hinzugerechnet. Das ist die Kehrseite der Rentenerhöhungen.

Bei vielen Pensionären hat dies zur Konsequenz, dass sie wieder Steuern zahlen müssen, oder zumindest veranlagt sind. Das heißt: Sie müssen eine Steuererklärung einreichen, selbst wenn sie noch gar keine Steuern zahlen müssen.

Wichtig ist hierbei: Rentner sollten nicht warten, bis ein Brief vom Finanzamt im Briefkasten landet. Das kann dann sogar teuer werden. Vor allem setzt der Fiskus Fristen. Je nach Lage der Dinge, entsteht dann innerhalb kürzester Zeit viel Arbeit.

Unser Rat: Die Steuererklärung machen lassen in Wustermark beim Lohnsteuerhilfeverein Wustermark. Dann sind Sie sorgenfrei.

 

Welche Vorteile bietet der Lohnsteuerhilfeverein Wustermark bei Steuererklärung machen lassen in Wustermark noch

Die Steuerfachleute beim Lohnsteuerhilfeverein machen Ihre Steuererklärung, persönlich, individuell. Sie erzielen für Sie das beste Ergebnis.

Meldet sich das Finanzamt mit dem Steuerbescheid, dann wird dieser bei der Lohnsteuerhilfe geprüft.

Hat das Finanzamt nicht zutreffende Angaben festgesetzt, dann unterstützt der Lohnsteuerhilfeverein Sie im Einspruchsverfahren wenn Sie die Steuererklärung machen lassen in Wustermark. Warum ist das so wichtig? Steuerzahler, die diesen Weg nicht beschreiten, verschenken Geld. Endgültig. Denn ein Steuerbescheid wird nach vier Wochen rechtskräftig und kann dann nicht mehr geändert werden.

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Weitere Vorteile für Steuerzahler, die beim Lohnsteuerhilfeverein Wustermark die Steuererklärung machen lassen in Wustermark

Wenn Sie die Steuererklärung machen lassen in Wustermark, dann unterstützt Sie der Lohnsteuerhilfeverein ferner bei der Wahl der richtigen Steuerklasse. Dies ist wichtig, weil man so unter Umständen mehr Netto vom Brutto am Monatsende bekommt. Das hat noch eine weitere Folge: Das monatliche Nettoeinkommen ist ausschlaggebend für das sogenannte „Basiselterngeld“ bzw. das „klassische“ Elterngeld. Dies gilt natürlich auch für das Elterngeldplus.

Außerdem unterstützt Sie der Lohnsteuerhilfeverein beim Kindergeld oder bei den vermögenswirksamen Leistungen.

Sollten Sie im Laufe des Jahres Steuerfragen haben, zum Beispiel weil Sie heiraten oder eine eingetragen Lebenspartnerschaft begründen oder weil Sie den Job wechseln, dann ist der Lohnsteuerhilfeverein immer für Sie ansprechbar.

Übrigens: Ihr Ehepartner bzw. Ihr eingetragener Lebenspartner können die Lohnsteuerhilfeleistungen ebenfalls in Anspruch nehmen.

Wer kann beim Lohnsteuerhilfeverein Wustermark die Steuererklärung machen lassen in Wustermark

Der Lohnsteuerhilfeverein darf für alle Steuerzahler tätig werden, die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielen. Das heißt anders ausgedrückt: Wir helfen Angestellten, Beamten, Arbeitnehmern, Auszubildenden, Studenten, Rentnern in steuerlichen Fragen und erstellen die Einkommensteuererklärung.

In der Beratungsbefugnis des Lohnsteuerhilfevereins heißt es: „Wir betreuen Menschen, die Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen im Rahmen einer Mitgliedschaft. Ausgeschlossen ist unsere Hilfeleistung für umsatzsteuerbelastete Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit sowie für den Fall, dass die jährlichen Überschusseinnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung und Einnahmen aus anderen Einkunftsarten insgesamt bei Ledigen 13.000,00 € und bei Verheirateten 26.000,00 € übersteigen.“

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